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NWB Nr. 8 vom Seite 661

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Kritische Würdigung der Neuregelung des § 23 EStG durch das geplante StEntlG 1999/2000/2002

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernd Urban, StB, Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der FH Worms

Nach dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist eine Neuregelung des § 23 EStG geplant, der sich mit der Besteuerung sog. ”Spekulationsgeschäfte” befaßt.

Vom Grundsatz her bleiben - von wenigen Ausnahmen abgesehen - private Veräußerungsgewinne steuerfrei. Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, Veräußerungsgeschäfte schon vor der Anschaffung bzw. innerhalb bestimmter Fristen realisierte Werterhöhungen eines im Privatvermögen des Stpfl. befindlichen WG der ESt zu unterwerfen.

I. Grundzüge des § 23 EStG vor dem

Der Regelungsinhalt des § 23 EStG 1997 hat Spekulationsgeschäfte zum Gegenstand; erfaßt werden Gewinne (eigentlich der Überschuß) aus Veräußerungsgeschäften, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken nicht mehr als zwei Jahre und bei allen anderen WG nicht mehr als sechs Monate beträgt (Spekulationsfrist). Erfaßt werden ferner private Veräußerungsvorgänge, bei denen die Veräußerung vor der Anschaffung erfolgt; hier spielen Fristen keine Rolle.

Beschränkt Stpfl. werden nur in den en...

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