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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Hat der Halbteilungsgrundsatz Auswirkungen auf die Körperschaftsteuerfestsetzung?
und Dipl.-Finanzwirt Uwe Mohler, Magdeburg
Verschiedentlich wird die Auffassung geäußert, Steuerpflichtige sollten gegen alle belastenden Steuerbescheide, die insgesamt gesehen zu einer Übermaßbesteuerung führen können, vorsorglich vorgehen (so u. a. List, Meinungen Stellungnahmen, NWB Heft 45/1996). Als Begründung sollte auf den Beschluß des BVerfG v.S. 1813
(BStBl II S. 655) Bezug genommen werden. Gerade im Falle von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, bei denen aufgrund eines Thesaurierungssatzes von 45 v. H. KSt nebst SolZ und GewSt die Grenze von 50 v. H. leicht überschritten wird, wenn das zu versteuernde Einkommen als Bezugsgröße fungiert, ist diese Ansicht von besonderer Bedeutung. Es stellt sich daher die Frage, ob Anträgen auf Änderung, auf abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen oder - im Anschluß an die Veranlagung - auf Erlaß, die sich hierauf stützen, stattzugeben ist.
I. Ablehnende Haltung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung sieht sich insoweit weder veranlaßt, solchen Anträgen stattzugeben, noch im Falle eines Einsp...