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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
20 Thesen zur Qualitätssicherung in der Steuerberatung
These 1: Qualitätssicherung ist nicht neu
Qualitätssicherung hat es bei deutschen Steuerberatern schon immer gegeben. Sie wurde gesetzlich vorgeschrieben und mußte vom Steuerberater, der als Angehöriger eines freien Berufs zugleich Unternehmer ist, von jeher gelebt werden. Die rechtlichen Sicherungsmechanismen bestanden und bestehen in strengen Vorbildungsvoraussetzungen und einer schwierigen Prüfung, in persönlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit man den Beruf ergreifen darf, in der Bindung an Berufsgrundsätze, die den einzelnen und die Allgemeinheit schützen, sowie in der Unterwerfung des Beraters unter eine Kammeraufsicht, die Sanktionen ergreifen bzw. einleiten kann, wenn gegen Berufsgrundsätze verstoßen wird. Ergänzt wurde und wird dies durch die Notwendigkeit, die eigene Praxis durch qualitative Anstrengungen - auch und insbesondere im Fortbildungsbereich - vernünftig im Markt zu positionieren, sie also z. B. vor Haftpflichtgefahren zu bewahren und ihr durch möglichst gute Beratungsleistungen einen interessanten Mandante...