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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Fehlende Konsequenzen bei der Erbschaftsbesteuerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Im Rahmen des JStG 1996 (v. , BGBl I S. 1250) wurde u. a. im ErbStG und SchenkStG der Stundungszeitraum, für den eine Stundung der SchenkSt bzw. ErbSt auf den Erwerb von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen möglich ist, von sieben Jahren auf einen Zeitraum von zehn Jahren erweitert (§ 26 ErbStG). Weitere Änderungen dieser Vorschrift wurden durch das JStG 1996 nicht vorgenommen. Nachfolgend wird untersucht, inwieweit die Änderung der Stundungsvorschrift in Form der Erweiterung des Zeitraums der möglichen Stundung auch den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung impliziert. Diese Frage begründet sich damit, daß im Rahmen des JStG 1996 das ErbStG neben der bereits seit dem bestehenden Regelung für die Steuerbefreiung des Erwerbs von Betriebsvermögen um den Tatbestand der Steuerbefreiung von wesentlichen Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften im erbschaftsteuerlichen Sinne erweitert wurde (§ 13 Abs. 2a Satz 1 ErbStG a. F.; jetzt § 13a ErbStG).
Die Regelung zur Steuerbefreiung von Betriebsvermögen dient insbesondere dem Erhalt von...