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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Risikogeschäfte durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
I. Ausgangslage: Das (BStBl 1997 II S. 89)
1. Sachverhalt und Vorinstanz
Gegenstand einer GmbH, deren Gesellschafter H mit 75 v. H. und ihr Sohn E mit 25 v. H. waren, war laut Gesellschaftsvertrag der Vertrieb und die Reparatur von Nähmaschinen und damit zusammenhängender Nähartikel. E war alleiniger Geschäftsführer der GmbH.
Die Gesellschaft hatte zwei Kaufoptionen für Gold erworben, wovon eine vor dem Bilanzstichtag zu einem Teilverlust und die zweite nach dem Bilanzstichtag zum Totalverlust führte. Das Finanzamt hatte die für diese Geschäftsvorfälle im Jahresabschluß berücksichtigten Verluste als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) angesetzt.
Bis auf bilanzielle Abgrenzungsfragen entsprach das FG Baden-Württemberg, Außensenat Stuttgart, mit Urt. v. (EFG 1994 S. 121) der Auffassung des Finanzamtes. Unter Verweis auf entsprechende Literaturstellen beurteilte das FG die von der GmbH durchgeführten Optionsgeschäfte als ”Spielwiese berufsmäßiger Spekulanten”, ”extrem risikoreich”, als Geschäfte mit ”hochspekulativem Charakter” sowie als ”Glücksspi...