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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Dem nachfolgend geschilderten Sachverhalt liegt ein nicht veröffentlichtes sowie ein zugrunde. Aus dem konkreten Einzelfall lassen sich jedoch weitreichende Schlußfolgerungen ziehen, die Eingang in die Beratungspraxis finden sollten.S. 1997
Die Klin. erwarb in 1980 ein Mietwohngrundstück von ihrer Mutter. Diese behielt sich zunächst den Nießbrauch vor, verzichtete dann jedoch hierauf. Die Mutter lebte in einer Wohnung des genannten Wohngrundstücks, weitere Wohnungen wurden an Feriengäste vermietet. Die Klin. erklärte in 1986 und den Folgejahren einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Für die an ihre Mutter unentgeltlich überlassene Wohnung setzte sie den laut lokalem Mietspiegel ortsüblichen Mietwert an. Das FA berücksichtigte zunächst die höhere Kostenmiete, bestritt dann jedoch, daß die Einkünfte, die auf die Wohnung der Mutter entfallen, der Klin. zuzurechnen seien. Im übrigen fehle es, bezogen auf das Gesamtgebäude, an der Überschußerzielungs...