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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Zur Frage der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
(EFG S. 1083) -
von Dr. Ulrich Schallmoser, München
I. Sachverhalt
Dem Urteil des FG Köln lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn seiner Einzelfirma ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG. Darüber hinaus war der Kläger beherrschender Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der K-GmbH, die im Jahre 1984 durch konkursabweisenden Beschluß des Amtsgerichts aufgelöst und im Handelsregister gelöscht wurde. In den Jahren 1978 und 1980 vom Kläger geleistete und als Betriebsausgaben der Einzelfirma behandelte Zahlungen an die GmbH sah das Gericht - der Ansicht der Finanzverwaltung folgend - als verdeckte Einlagen i. S. des Abschn. 36a KStR an, die letztlich nur Auswirkungen auf die Höhe der Anschaffungskosten der ”möglicherweise zum notwendigen Betriebsvermögen der klägerischen Einzelfirma gehörenden” GmbH-Beteiligung hätten.
II. Entscheidungsgründe
Das FG befaßte sich mit der Möglichkeit einer Teilwertabschreibung der GmbH-Beteiligung und führte hierzu aus, daß eine solche auch bei der Gewinn-ermittlung nach