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NWB Nr. 50 vom Seite 3864

Meinungen Stellungnahmen

Führt die Hingabe des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse an ihr Trägerunternehmen zu Dauerschulden im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG?

von Oberregierungsrat Norbert Meier, Essen

I. Problemdarstellung

Zur Verdeutlichung der zu erörternden Problematik soll von folgendem Beispielsfall ausgegangen werden:

Die Firma F unterhält eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (U-Kasse). Die U-Kasse stellt der F ihr gesamtes Kassenvermögen zur Verfügung. Das Guthaben wird in Höhe von 2 % über dem jeweils am Bilanzstichtag gültigen Sparkassenzins verzinst. Die Kontenbewegungen verlaufen in der Weise, daß sich der Anfangssaldo im Laufe des Jahres durch Auszahlungen der monatlich fällig werdenden laufenden Unterstützungsleistungen vermindert und Ende des Jahres durch Gutschrift der Jahreszuwendung, der Jahreszinsen sowie des Ersatzes der geleisteten Unterstützungszahlungen über den Anfangsbestand hinaus erhöht.

Bei der rechtlichen Würdigung dieses Beispielsfalls sind zwei Problemfragen zu erörtern:

  • Stellt die seitens des Trägerunternehmens (F) gegenüber der U-Kasse bestehende Darlehensschuld Dauerschuld i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG dar und sind dementsprechend die gezahlten Zinsen als Dauerschuldzinsen i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG zu erfassen?

  • Wird der Dauerschuldcharakter bejaht, ist im Hinblick auf die Höhe der gewerbesteuerlich...

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