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OFD Frankfurt/M. - S 2252 A

Anteilige Werbungskostenkürzung bei teilweiser Darlehens-Refinanzierung; hier: - BStBl 1997 II S. 424

Sachverhalt: Es ist die Frage gestellt worden, in welcher Weise der Ansatz von Werbungskosten für Schuldzinsen und sonstige Aufwendungen auf ein Refinanzierungsdarlehen zu kürzen ist, wenn das zugrundeliegende Darlehen nur teilweise refinanziert ist und aufgrund von Tilgungsleistungen nicht mehr in voller Höhe valutiert.

Beispiel (Ausgangsfall):

Ein Stpfl. (S) gewährt einem Dritten ein mit 7,5 % p. a. verzinstes Darlehen über 100 000 DM (Laufzeit 20 Jahre), auf das von dem Dritten laufende Tilgungsleistungen (halbjährlich 2 500 DM) erbracht werden. Das hingegebene Darlehen wurde durch S teilweise (i. H. v. 60 000 DM, Zinsen - %, jährlich nachschüssig) refinanziert. Für das Refinanzierungsdarlehen ist keine kontinuierliche Tilgung, sondern (im Zusammenhang mit einer gleichzeitig abgeschlossenen Lebensversicherung) Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Darlehenslaufzeit vereinbart.

Bisherige Verwaltungsauffassung: Die FinVerw vertrat zu diesen Fallgestaltungen bisher die Auffassung, eine teilweise Tilgung des hingegebenen Darlehens führe nur in dem Verhältnis zur Minderung des Werbungskostenabzugs, in dem das Refinanzierungsdarlehen die Restvalute des hingegebenen Darlehens übersteigt (vg...

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OFD Frankfurt/M. v. 17.02.1998 - S 2252 A

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