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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Arbeitnehmerstatus - Kurierdienstfahrer
St. Rspr. des BAG ist es, dass das Arbeitsverhältnis sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit unterscheidet. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist weder erforderlich noch ausreichend. Arbeitnehmer (AN) ist namentlich der Mitarbeiter, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen nicht frei bestimmen kann. So ist nach Ansicht des BAG ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und auch für ausgeführte Aufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, kein AN des Unternehmens (, BB 2001 S. 2220).
b) Nebentätigkeitsverbot - Busfahrer
Nach Auffassung des BAG ist nicht zu beanstanden, wenn in einem TV des privaten Omnibusgewerbes in Bayern geregelt ist, dass jede Nebentätigkeit, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden ist, nicht gestattet ist (Lenkzeitkontrolle). So hatte die Klage eines Busfahrers auf Erteilung ei...