Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung im Jahr 2002
Die folgende Übersicht enthält kurz gefasste Entscheidungsinhalte zu den wichtigsten Urteilen und Beschlüssen des BFH und der FG auf dem Gebiet der steuerlichen Außenprüfung, soweit diese im Jahr 2002 veröffentlicht worden sind.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Begründung der Prüfungsanordnung
Bei den Außenprüfungen kann man zwischen Routineprüfungen und Anlassprüfungen unterscheiden und hieraus unterschiedliche Begründungserfordernisse ableiten (dazu Bilsdorfer/Weyand, Der Steuerberater in der Betriebsprüfung, 2. Aufl., Freiburg 2000, S. 21 f.). Allerdings muss die Anordnung einer Außenprüfung auch dann, wenn sie aus besonderem Anlass erfolgt (sog. Anlassprüfung), nur begründet werden, sofern dies zum Verständnis der Prüfungsanordnung wegen besonderer Umstände oder nach der Art der angeordneten Maßnahme erforderlich ist (, BFH/NV 2003 S. 3, unter Anschluss an , BStBl 1992 II S. 220).
Die Prüfungsanordnung, mit der die Außenprüfung eines Kleinstbetriebs angeordnet wird, bedarf keiner besonderen Begründung. Der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO genügt (, BFH/NV 2003 S. 296; vgl. auch FG Nürnberg, rkr. Beschl. v. - I 132/2002, n. v.). Zudem ...