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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung im Jahre 1993
Die folgende Übersicht enthält kurzgefaßte Entscheidungsinhalte zu den wichtigsten Urt. und Beschl. des BFH, der FG sowie anderer Gerichte auf dem Gebiet der steuerlichen Außenprüfung, soweit diese im Jahr 1993 veröffentlicht worden sind. Die Fülle der Entscheidungen zwang auch diesmal zu einer Konzentration auf die bedeutendsten Entscheidungen.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Begründung von Prüfungsanordnungen
Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Anordnung einer Außenprüfung - ohne weitere Voraussetzung - zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Soll bei einem zu diesem Kreis gehörenden Stpfl. eine Außenprüfung angeordnet werden, so genügt nach der Rspr. des BFH grds. der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage zur Begründung ( BStBl 1992 II S. 220; v. 2. 10. 91, BStBl 1992 II S. 274; v. 2. 10. 91, BFH/NV 1992 S. 289).
Dies gilt auch, wenn ein Klein- oder Mittelbetrieb (zu den Unterscheidungsmerkmalen der einzelnen Betriebsgrößenklassen vgl. Bilsdorfer/Weyand, Der Steuerprüfer kommt - was tun?, 2. Aufl., Freiburg 1991, S. 10 f.) geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den vorangeg...BStBl 1992 II S. 220