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Rechtsprechung zum Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht im Jahre 2001
I. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
1. Der Tatbestand des § 370 AO
a) Hinterziehung von Umsatzsteuer
Der im USt-Recht geltende Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer steht einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht entgegen, wenn bei Ausstellung von Scheinrechnungen mit gesondert ausgewiesener USt eine Gefährdung des Steueraufkommens deswegen gegeben ist, weil diese Rechnungen noch zum Vorsteuerabzug benutzt werden können, und der Rechnungsaussteller die gesondert ausgewiesene USt nicht an das FA abgeführt hat (, wistra 2001 S. 220).
Hat ein US-amerikanischer Staatsangehöriger sich wegen eines Ermittlungsverfahrens in seinem Heimatland aufgrund des Verdachts erheblicher Wirtschaftsstraftaten nach Italien abgesetzt und dabei durch eine nicht näher bekannte Person 550 Diamanten im Wert von insgesamt mehr als 8 Millionen DM aus USA nach Italien einführen lassen, ohne dass die eingeführten Diamanten bei den zuständigen Zoll- bzw. Finanzbehörden gestellt wurden, so dass hierdurch italienische EUSt in Höhe von knapp 3 Millionen DM hinterzogen wurde, begegnet seine Verurteilung in der Bundesrepublik (u. a.) wegen Steuerhin...