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BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahr 1994
1. Keine Entstehung von Grunderwerbsteuer bei schwebend unwirksamem Kaufvertrag § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
(BStBl II S. 951; LX109849).
Hinweis: Brüggmann, DStZ 1995 S. 283.
Durch notariell beurkundeten Vertrag erwarb die Kl. und Revisionskl. das Eigentum an einem Grundstück. Später erwarb sie durch notariell beurkundeten Vertrag ein auf diesem Grundstück befindliches Werkstattgebäude. Den Erwerb des Werkstattgebäudes beurteilte das FA als Erwerb eines Gebäudes auf fremdem Boden i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG; es setzte GrESt fest. Der Bescheid war als vorläufig bezeichnet. In den Erläuterungen zur Steuerfestsetzung hieß es: ”Dieser Bescheid ergeht vorläufig nach § 165 Abs. 1 AO hinsichtlich der Genehmigung nach der GrundstücksverkehrsVO.” Die Klage hatte keinen Erfolg; das FG bestätigte die Auffassung des FA, daß der Erwerb des Werkstattgebäudes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG der GrESt unterliege.
Auf die Revision der Kl. hob der BFH, ohne auf die Frage des § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG einzugehen, das FG-Urt., den GrESt-Bescheid sowie die Einspruchsentscheidung auf. Gehe man - so der BFH - davon aus, daß der Vertrag, was allerdings aufgrund der nicht ausreichenden Feststellungen des FG zweifelhaft sei, der Gene...BGBl I S. 1000BStBl II S. 630