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BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahre 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Die nachstehende Zusammenstellung enthält die Entscheidungen des BFH zum GrESt-Recht, die im Jahr 1986 im BStBl Teil II veröffentlicht worden sind. Die Gliederung folgt den §§ des GrEStG 1983.
Nicht in der Zusammenstellung enthalten sind zwei Entscheidungen, die sich vorwiegend mit Problemen der AO befassen und grunderwerbsteuerrechtlich sich auf dem Boden der bisherigen Rechtsprechung bewegen. Das U. v. II R 74/83 (BStBl 1986 II S. 38) betrifft die Bedeutung eines Vorläufigkeitsvermerks; materiellrechtlich war entscheidend, daß der Antrag auf GrESt-Befreiung nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 Bayer. UmwInvGrEStG nicht befristet war. Das U. v. II R 141/83 (BStBl II S. 418) befaßt sich mit der Rechtmäßigkeit der Besteuerung, wenn der Sachverhalt an sich der Regelung eines sog. Übergangserlasses unterliegt. Materiellrechtlich handelte es sich um die grunderwerbsteuerrechtliche Erfassung der sog. Bauherrenmodelle.
1. Übertragung von Gesamthandsanteilen als § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grundstückserwerb
In zwei Entscheidungen hatte sich der BFH mit der Frage der Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. mit § 42 AO bei der Übertragung von Anteilen einer Grundbesitz haltenden Gesamthandsgemeinschaft ...