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§ 65 AO Behandlung der Mensa- und Cafeteria-Betriebe von Studentenwerken
Der BFH hat im Urt. v. (BStBl II S. 466) zur Besteuerung der Erwachsenenunterbringung bei Jugendherbergen entschieden, daß diese Tätigkeit bis zu einem Umfang von 10 v. H. der Übernachtungen - nicht des Umsatzes - im Rahmen der Sonderregelung in § 68 Nr. 1b AO kein selbständiger stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist. Dieses Urt. ist auf die Nebenumsätze der Mensa- und Cafeteria-Betriebe (vgl. o. g. FMS), für die es keine vergleichbare Sonderregelung gibt, nicht übertragbar.