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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1988
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Werbungskosten § 9 EStG
1. Gebäude-AfA für ein häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
, BStBl II S. 764, betr. § 7 Abs. 4, § 7b, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 21 und § 21a EStG.
Vorinstanz: FG Münster.
Hinweise: Anm. KFR F. 6 EStG § 9, 3/88, S. 199 (Thomas); Anm. in HFR 1988 S. 387; Anm. in DB 1988 S. 1043; Grazaslewicz, DB 1988 S. 1922; Märkle/Franz, BB 1989 S. 258; Meyer-Arndt, DB 1988 S. 1237; Söffing, FR 1988 S. 309; Stephan, DB 1988 S. 2477.
Von den zusammen zur ESt veranlagten Kl. nutzt der Ehemann als AN in dem den Eheleuten zu je 50 % gehörenden Einfamilienhaus einen ca. 20 qm großen Raum als häusliches Arbeitszimmer. Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes beträgt einschl. Arbeitszimmer ca. 165 qm. Die Ehefrau war im Streitjahr 1982 nicht berufstätig. Neben anderen anteiligen Aufwendungen macht der Stpfl. für das Arbeitszimmer auch anteilig erhöhte AfA nach § 7b EStG sowie AfA nach § 7 Abs. 4 EStG für die den Höchstbetrag von 150 000 DM (Herstellungskosten) übersteigenden Baukosten als WK bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Während das FA nur die Gebäude-AfA insoweit berücksichtigt hat, als d...