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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Arbeitslohn § 19 EStG
1. Zuschüsse an betriebsfremde Kindergärten
, BStBl II S. 868, betr. § 19 Abs. 1 EStG.
Die Klägerin zahlte auf Grund einer Betriebsvereinbarung in den Streitjahren für die Kinder von vier Arbeitnehmerinnen Zuschüsse für Kindergartenplätze, die die Klägerin unmittelbar an die betriebsfremden Kindergärten überwies. Das FA sah darin stpfl. Arbeitslohn und nahm die Klägerin durch Haftungsbescheid für die LSt in Anspruch. Dabei hatte das FA die Steuerbeträge auf Wunsch der Klägerin individuell auf Nettobasis errechnet.
Einspruch und Klage gegen den Haftungsbescheid blieben erfolglos. Der BFH wies die Revision der Klägerin als unbegründet zurück und rechnete die Zuschüsse zu den Kosten für die Unterbringung der Kinder der Arbeitnehmerinnen in einem betriebsfremden Kindergarten zum stpfl. Arbeitslohn. Die Zuwendungen sind durch das jeweilige individuelle Dienstverhältnis veranlaßt, und die Arbeitnehmerinnen ersparen notwendige private Aufwendungen, die sie nicht als WK geltend machen könnten. Es handelt sich bei diesen Zuschüssen auch nicht um Ausga...