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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 3. Vierteljahr 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Arbeitslohn § 19 EStG
1. Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
, BStBl II S. 575, betr.: § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Bei einer LSt-Außenprüfung stellte der Prüfer fest, daß die Kl., eine GmbH, in den Jahren 1980 an zwei und 1978, 1979 und 1981 an drei Orten Betriebsveranstaltungen durchgeführt hat. An den Veranstaltungen haben zwischen 92 und 200 Personen, i. d. R. mehr als die Hälfte der AN mit Ehegatten, teilgenommen. Da die von der Kl. getragenen Bewirtungskosten pro Ehepaar zwischen 52 und 85 DM betragen haben und damit die 50-DM-Grenze des Abschn. 20 LStR überschritten wurde, errechnete der Prüfer für diese Ausgaben unter Zugrundelegung eines Pauschsteuersatzes von 25 % eine LSt- und KiSt-Nachforderung von 8 663 DM. Einspruch und Klage gegen diese Festsetzung hatten keinen Erfolg.
Im Anschluß an sein U. v. (BStBl II S. 529, NWB F. 6a S. 40) kommt der erkennende Senat zu dem Ergebnis, daß Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn des einzelnen AN anzusehen sind, wenn aus den Umständen (z. B. Häufigkeit, Dauer oder besondere Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung)...