Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Vierteljahr 1985
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Werbungskosten § 9 EStG
1. Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen
, BStBl 1985 II S. 266, betr. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Ist ein AN als Mitglied der Betriebsreserve einer Bank abwechselnd in verschiedenen Zweigstellen innerhalb derselben Großstadt tätig, so sind seine Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu den einzelnen Tätigkeitsstätten und zurück nur mit den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (0,36 DM je Entfernungskilometer) als WK abziehbar. Es liegen insoweit keine Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen vor.
Der BFH hat nur diese Entscheidungssätze veröffentlicht und bezeichnet dieses Urteil im übrigen als Ergänzung des (BStBl 1985 II S. 139, NWB F. 6a S. 35). In dieser Entscheidung betont der erkennende Senat, daß ein AN, der abwechselnd an verschiedenen Stellen, jedoch innerhalb eines in sich geschlossenen Gebiets tätig ist, keine Dienstreisen i. S. des Abschn. 25 LStR, sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausführt. Auch eine Großstadt betrachtet der BFH offenbar als ein geschlossenes Gebiet i. S. seiner Rechtsprechung. Schließlich ist der Einsatz eines Bankangestellten auf ständig...BStBl II S. 718