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NWB Nr. 22 vom Seite 1805 Fach 5a Seite 137

BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1995

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Steuerpflicht, Steuergegenstand § 2 GewStG

1. Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

(BStBl 1995 II S. 900; LX126173) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; § 15 Abs. 2 EStG.

Hinweise: Bader, NWB Blickpunkt Steuern 5/95 S. 4; Goutier/Schmalz, NWB Blickpunkt Steuern 3/95 S. 3; Steinhauff, KFR F. 5 GewStG § 2, 1/95, S. 163; Gosch, StBp 1995 S. 69; Schmidt, FR 1995 S. 116, 119.

Die in der Rechtsform einer OHG gegründete Kl. und Revisionskl. verfolgt als Zweck die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung von Wassersammelbecken sowie die gewerbsmäßige Aufnahme und Bereitstellung von Wasser. An der Kl. sind die V-AG zu 87,5 v. H. und die E-AG mit 12, 5 v. H. beteiligt. Die Kl. schloß im Dezember 1982 mit der Kernkraftwerke X-GmbH, die ein Kernkraftwerk errichtete, einen Kühlwasserlieferungsvertrag ab, in dem die Kl. sich u. a. verpflichtete, eine festgelegte Wassermenge in einem Speicherbecken vorzuhalten. Die Kl. begann Ende 1982 mit dem Bau des Speicherbeckens, das 1987 fertiggestellt und ab 1988 betriebsbereit war. Streitig war der Beginn der GewSt-Pflicht, da das FA schon für die Jahre 1982 bis 1984 GewSt-Meßbescheide erließ.

Der BFH führte aus, Beginn (und Ende...

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