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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 1992
Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen systematischen Überblick über die im 1. Halbjahr 1992 im BStBl Teil II zur GewSt veröffentlichten Entscheidungen des BFH.
Steuergegenstand § 2 GewStG
1. Werbetätigkeit eines Künstlers
a) (BStBl 1992 II S. 353; LX100739) betr. § 2 GewStG; §§ 15, 18 EStG.
b) (BStBl 1992 II S. 413; LX101089) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; §§ 15, 18 EStG.
Hinweise: Brandt, KFR F. 3 EStG § 18, 1/92, S. 77; ders., KFR F. 3 EStG § 18, 2/92, S. 125; Maßbaum, BB 1992 S. 1763.
Der BFH hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Voraussetzungen Einnahmen eines Künstlers im Bereich der Werbung den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzurechnen sind.
Der BFH kam zu folgenden Rechtssprüchen:
Einnahmen aus schauspielerischer Tätigkeit im Bereich der Werbung können, wenn sie als eigenschöpferische Leistung zu werten sind, zu den Einkünften aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit gehören.
Eine eigenschöpferische Leistung liegt i. d. R. nicht vor, wenn sich die Tätigkeit des Künstlers darauf beschränkt, die Rolle eines Produktbenutzers zu spielen oder zu sprechen sowie lediglich den Gegenstand seiner...