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BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 1983
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die im 1. Halbjahr 1983 im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichten Urteile des Bundesfinanzhofes zur GewSt.
Steuergegenstand, Steuerpflicht § 2 GewStG
1. Künstlerische Tätigkeit von Musikkapellen
(BStBl 1983 II S. 7) betr. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Streitig war, ob die Tätigkeit der Kläger, einer Musikgruppe in Form einer GbR, als gewerblich oder künstlerisch einzustufen war. Zum Programm der Kläger gehörten gängige Tanz- und Unterhaltungsmusik sowie eigene Kompositionen der Orchestermitglieder.
Der BFH kam zu dem Ergebnis, daß die Darbietungen eines Tanz- und Unterhaltungsorchesters dann eine künstlerische Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellen, wenn sie einen bestimmten Qualitätsstand erreichen, insbesondere die Orchestermitglieder als Musikinterpreten tätig sind. Dies kann nur auf Grund eines Gutachtens festgestellt werden.
2. Campingplatz als Gewerbebetrieb
(BStBl 1983 II S. 80) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; § 1 GewStDV.
Der Kläger betrieb auf einem umfriedeten und in abgegrenzte Stellplätze für Wohnwagen und Zelte aufgeteilten Grundstück einen Campingplatz. Die erforderlichen Anlagen wie Wege, Gr...