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BFH-Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer im Jahr 2002
Steuerbefreiungen
1. Gemeinnützigkeit: Umfang der unternehmerischen Aktivitäten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Verwendung der Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
(BStBl 2002 II S. 162; LX146848) betr. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.
Hinweis: , BStBl 2002 I S. 267, und v. - S 0171, BStBl 2002 I S. 867; Herfurth, Information StW 1999 S. 48; Hofmeister, DStJG 26 (2003) S. 159; Schiffer, DStR 2002 S. 1206; Schulz, DStR 1999 S. 354; Strahl, KÖSDI 2000 S. 12527; von Oertzen, ZEV 1999 S. 157.
Eine Körperschaft verfolgt nicht allein deswegen in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke i. S. des § 55 Abs. 1 AO, weil sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und die unternehmerischen Aktivitäten die gemeinnützigen übersteigen. Es liefe der steuerlichen Förderung gemeinnütziger Zwecke zuwider, Körperschaften allein wegen der Größe der von ihnen unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe die Möglichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten vorzuenthalten.
Dem Gebot, dass Mittel der Körperschaft nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden dürfen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), unterliegen grundsätzlich auch die Gewinne aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Das Gebot der steuerbegünstigten Mittelverwendung erfasst aber nur...