Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Nürnberg - S 0535

§ 319 AO Pfändung von Gebührenforderungen der steuerberatenden Berufe, der Rechtsanwälte und Patentanwälte

In der Vollstreckungskartei Bayern § 319 AO Karte 17 wird die Auffassung vertreten, daß Gebührenforderungen der StB sowie der RÄ nur in eingeschränktem Umfang abtretbar (§ 64 Abs. 2 StBerG, § 49 BRAO) und daher gem. § 319 AO i. V. mit § 851 Abs. 1 ZPO nur pfändbar sind, wenn die Bedingungen für eine Abtretung erfüllt sind.

Das StMF hat in dem FMS v. S 0091 zur Pfändbarkeit der Gebührenforderungen der StB unter Hinweis auf den (NJW 1994 S. 2838) folgendes ausgeführt:

”Aus der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht des Gebührengläubigers folgt nicht, daß die Forderung als solche materiell-rechtlich unübertragbar und die Pfändung daher unzulässig gem. § 851 Abs. 1 ZPO ist. Die Pfändbarkeit von Gebührenforderungen beeinträchtigt die durch § 203 StGB strafrechtlich bewehrte Geheimhaltungspflicht des Berufsträgers bzw. den Geheimschutz des Mandanten dann nicht, wenn im Vollstreckungsverfahren der Geheimnisschutz bei Erfüllung der Auskunftspflichten des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO angemessen gewahrt wird.

□ Aus dieser Rechtsprechung folgt:

Die einschlägige Berufsträger betreffenden Rechtsänderungen im Jahre 1994 haben diese Rechtslage nicht entscheidend geändert, denn wie sich z. B. aus § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG ergibt, ist eine Gebührenforderung in bestimmten Fällen nach wie vor abtretb...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Nürnberg v. 01.09.1997 - S 0535

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen