Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Abgabenordnung im Jahr 1998
I. Steuerliche Begriffsbestimmungen
1. Gesetz
Der BFH folgt im U. v. , BStBl 1998 II S. 485, dem rechtsfolgenbezogenen Rückwirkungsbegriff. Danach ist eine Rückwirkung zu bejahen, wenn eine früher maßgebliche Regelung ersetzt und der Vergangenheit hinsichtlich der Rechtsfolgen fiktiv eine Regelung unterschoben wird, die seinerzeit nicht gegolten hat und daher auch nicht beachtet werden konnte. Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, können Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen. Gegen diese Grundsätze wird verstoßen, wenn das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht zu rechnen brauchte und sein Vertrauen schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen.
Rechtsfolgen einkommensteuerrechtlicher Bestimmungen in bezug auf die veranlagte Steuer treten erst mit Ablauf des VZ ein. Es handelt sich deshalb um Fälle tatbestandlicher Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) und nicht um eine echte Rückwirkung, wenn ein Gesetz auf den laufenden VZ zurückwirkt. Die t...BStBl 1998 II S. 286