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Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Abgabenordnung im Jahr 1995
I. Einleitende Vorschriften
1. Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
Das Zustimmungsgesetz zu einem DBA ist ein einseitiger Akt des deutschen Gesetzgebers, der mit Vorbehalten versehen, aufgehoben oder geändert werden kann. Ob durch Vorbehalt bzw. Aufhebung oder Änderung Völkerrecht verletzt wird, ist eine Frage, die die Wirksamkeit des Vorbehalts bzw. der Aufhebung oder Änderung nicht berührt. § 2 AO steht dem nicht entgegen, weil er nicht den Fall betrifft, daß der Gesetzgeber ausdrücklich eine vom Zustimmungsgesetz abweichende Regelung trifft ( BStBl 1995 II S. 129).
2. Steuern, steuerliche Nebenleistungen
Eine als Steuer konzipierte Abgabe verliert ihre Eigenschaft als Steuer nicht dadurch, daß ihre Rechtsgrundlage dem Rechtsstaatsprinzip, insbes. dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht genügt, weil die gesetzliche Regelung unvollständig oder unbestimmt ist bzw. eine Verordnungsermächtigung nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt. Dadurch wird ggf. die Erhebung der Steuer rechtswidrig, da eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Der Steuercharakter der Abgabe wird...BStBl II S. 432 und 438