OFD Magdeburg - S 4521 - 4 - St 272

Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen

Die einem Erwerber eines Grundstücks in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gehört zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ( BStBl 1973 II S. 126). Andererseits gehört in diesen Fällen die halbe Grunderwerbsteuer zum umsatzsteuerlichen Entgelt ( BStBl 1980 II S. 620).

Um zusätzliche Berechnungen wegen der wechselseitigen Abhängigkeit der Bemessungsgrundlagen der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer zu vermeiden, ist die Umsatzsteuer nur insoweit der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzuzurechnen, als sie in ihrer Höhe noch nicht durch die Grunderwerbsteuer beeinflusst ist.

Beispiel:


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Gegenleistung für das Grundstück
(ohne Umsatzsteuer)
100.000 €
zuzüglich 16 v. H. Umsatzsteuer
16.000 €
grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
116.000 €
darauf festzusetzende Grunderwerbsteuer 3,5 v. H. =
4.060 €

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Fundstelle(n):
JAAAA-82142