BGH Beschluss v. - 5 StR 531/13

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

Gesetze: § 30a Abs 1 BtMG, § 52 StGB

Instanzenzug: Az: (504) 273 Js 2411/12 KLs (45/12)

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. , BGHSt 49, 177).
Basdorf                       Sander                        Schneider
                 Berger                        Bellay

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAI-11925