Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsvergütung oder Vermietungseinkünfte
In vielen Fällen mieten ArbG von AN häusliche Arbeitszimmer an, um es zu ermöglichen, dass berufstypische Arbeiten im vertrauten Umfeld von zu Hause aus erbracht werden können. Dies schafft vor allem für Frauen die dringend benötigte Flexibilität, weil diese dann sowohl ihre Aufgaben als Mutter als auch als AN wahrnehmen können. So ist eine solche Vertragsgestaltung nicht nur bei typischen Telearbeitsplätzen gang und gäbe, vielmehr gibt es neuerdings auch Versuche innerhalb der Finanzverwaltung selbst, Sachbearbeiter mit wenig Kundenkontakten (z. B. Sachbearbeiter auf Einspruchstellen) von zu Hause aus arbeiten zu lassen. In Zeiten moderner Kommunikationsmittel ist eine solche Öffnung des Arbeitsmarkts dringend geboten.
Auch der VI. Senat des BFH scheint sich - ebenso wie in einer anderen Entscheidung (Urt. v. - VI R 120/01, NWB EN-Nr. 44/2003) - diesen modernen Entwicklungen nicht verschließen zu können. Jedenfalls unterscheidet er im Urt. v. - VI R 145/99 (BStBl 2002 II S. 829) zwischen eigenständigen Nutzungsverhältnissen und dem Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft. Wenn also lohnsteuerpflichtige Einkünfte i. S. des § 19 EStG nur unter der Voraussetzung ge...