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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - (BFH/NV 2003 S. 1131)
Dem (BFH/NV 2003 S. 1131) ist folgender Leitsatz vorangestellt: Die für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung kann bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein.
1. Sachverhalt
Der Sachverhalt stellt sich verkürzt wie folgt dar: Der Kl. gründete im Jahr 1986 als Alleingesellschafter eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Tätigkeit als Bauträgerin und -betreuerin war. Zusätzlich zu seiner Stellung als einziger Geschäftsführer der GmbH war der Kl. für die GmbH auch als Architekt tätig.
Das FA (Bekl.) lehnte das Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ab, da keine wirtschaftliche Eingliederung der GmbH in das Unternehmen des Kl. gegeben sei. Die dagegen gerichtete Klage hatte - wie das Vorverfahren - keinen Erfolg. Das FG verneinte ebenfalls das Vorliegen einer Organschaft, weil es an der wirtschaftlichen Eingliederung vol...