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Steuerliche Behandlung von Optionsprämien im Betriebsvermögen
Die Bedeutung von Optionsgeschäften hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung bestanden erhebliche Unsicherheiten, da es höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nur zu Randbereichen der bilanzsteuerlichen Behandlung von Optionen gab.
Nach dem IDW und der h. M. in der Literatur ist eine erfolgswirksame Vereinnahmung von Stillhalterprämien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unzulässig. Die FinVerw dagegen (vgl. II 20, und , DStR 1997 S. 1084) sprach sich seit Jahren für eine sofortige Realisierung von Stillhalterprämien aus.
1. Auffassung der Finanzgerichte
Das (EFG 2001 S. 274; rkr. durch Rücknahme der Revision) vorstehende Meinung der Finanzverwaltung geteilt, wohingegen das FG Hamburg in seiner Entscheidung v. - VI 227/99 (EFG 2002 S. 559) feststellte, dass die von einer Bank vereinnahmten Optionsprämien nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als Verbindlichkeit zu passivieren seien. Gegen beide Entscheidungen wurde zunächst Revision eingelegt. Noc...