Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lankhorst-Hohorst: Das Ende von § 8a KStG?
EuGH: Niederlassungsfreiheit steht der Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG entgegen
Mit Urt. v. - Rs. C-324/00, Lankhorst-Hohorst, (IStR 2003 S. 55) hat der EuGH die vom , F, EFG 2000 S. 1273) gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage bejaht, ob die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) einer Maßnahme eines Mitgliedstaats entgegen steht, wie sie in § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG enthalten ist. Der EuGH hat damit voraussichtlich das Ende der derzeitigen nationalen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung eingeläutet. § 8a KStG war erst mit Wirkung ab 1994 ins Gesetz gekommen (Standortsicherungsgesetz v. , BGBl 1993 I S. 1596), nachdem bereits seit 1980 verschiedene Ansätze zur Regelung des Themenkomplexes der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch den Gesetzgeber erwogen und letztlich verworfen wurden (während frühere Gesetzesinitiativen [1980 und 1982] Vergütungen für Darlehen an nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter ab einer bestimmten Größe als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt sehen wollten, sah der Gesetzentwurf 1986 eine auch auf anrechnungsberechtigte Gesellschafter anwendbare Regelung über ”verdecktes Nennkapital” vor, ...