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NWB Nr. 8 vom Seite 532

Berufliche Veranlassung eines Umzugs ()

von Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Volker Schmidt und Rechtsanwalt Dipl.-Betriebswirt (BA) Andreas Kieker, Stuttgart

In seinem Urt. v. - VI R 189/97 (NWB EN-Nr. 12/2002) hatte der VI. Senat des BFH darüber zu befinden, ob private Begleitumstände - wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - bei einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung zu berücksichtigen sind. Im Streitfall hatten die Kl. im September 1994 geheiratet und waren Anfang November 1994 von ihrer bisherigen Wohnung in ein größeres Reihenhaus umgezogen. Durch den Umzug verkürzte sich die Fahrstrecke des Kl. von 30 km auf 17 km. Die Fahrzeit der Klin. erhöhte sich zwar erheblich, doch befand sich diese ab November 1994 in Mutterschaftsurlaub und nahm anschließend einen dreijährigen Erziehungsurlaub.

Nach der Rspr. des BFH ist Voraussetzung für den Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z. B. , BStBl 1988 II S. 777, und v. - VI R 132/88, BStBl 1993 II S. 610). Eine derartige berufliche Veranlassung hat der BFH z. B. anerkannt, wenn dur...BStBl 1993 II S. 610

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