Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Führt die Begründung von Gemeinschaftskonten von Ehegatten zu schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen? - A
Die Finanzverwaltung hat in einer jüngst veröffentlichten Verfügung (, DStR 2002 S. 591) ihre vor Jahren (, DStR 1997 S. 2025) bereits geäußerte Absicht bekräftigt, unter Mitwirkung der Sachbearbeiter auf den Einkommensteuerveranlagungsstellen und Außenprüfer gezielt Zuwendungen unter Ehegatten aufzuspüren. Die Beamten sollen ihr Augenmerk vor allem auf Gemeinschaftsbankkonten und gemeinschaftliche Wertpapierdepots richten.
Hintergrund der Initiative sind festgestellte Steuerausfälle in nennenswertem Umfang. Den Schenkungsteuerfinanzämtern wird regelmäßig nicht angezeigt, wenn ein Ehegatte dem anderen Ehegatten erstmalig gemeinschaftliche Verfügungsmacht am bisher nur ihm gehörenden Bankkonto bzw. -depot einräumt. Zivilrechtlich erwirbt der Ehegatte nach § 430 BGB hälftiges Eigentum am Guthaben bzw. den Wertpapieren, wird also bereichert, es sei denn, anderes wäre vereinbart.
Familienrechtlich stellt die Einräumung der gemeinschaftlichen Verfügungsmacht demgegenüber nicht notwendig eine unentgeltliche Zuwendung und damit eine Schenkung an den anderen Ehegatten dar. Nach der Rech...