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NWB Nr. 42 vom Seite 3513

Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

von WP StB Bruno Gassner und RA vBP StB Alf Andrews, Stuttgart

1. Ausgangslage

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist nicht neu. Es ist erst sieben Jahre her, seit das (BStBl 1995 II S. 671) festgestellt hat, dass § 12 Abs. 1 und 2 ErbStG a. F. i. V. mit dem Ersten und Zweiten Teil des BewG mit dem Grundgesetz insofern unvereinbar waren, als die Bemessungsgrundlage für Grundbesitz auf nach den Wertverhältnissen von 1964 festgestellten Einheitswerten beruhte, während Kapitalvermögen zu Gegenwartswerten, d. h. zu Verkehrswerten oder zum gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage einbezogen wurde. Der Gesetzgeber hat versucht, die vom BVerfG postulierten Vorgaben im Jahressteuergesetz 1997 umzusetzen, das am im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurde. Nun steht das in der Zwischenzeit in Details geänderte Gesetz erneut auf dem Prüfstand der Verfassungsmäßigkeit. Mit (BStBl 2002 II S. 598) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob das ErbStG i. V. mit den in Bezug genommenen Vorschriften des BewG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig sei. Der II. Senat des BFH vertritt die Auffassung, dass insbesonde...

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Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

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