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Der Irrtum im Steuerrecht
Die starke Spezialisierung der Berufe führt auch bei den Beratungsberufen mitunter zum Kästchendenken. Viele Steuerspezialisten wird der Titel dieses Artikels überraschen, eine Irrtumslehre ist nur im Zivilrecht, aber nicht im Steuerrecht bekannt. Im Steuerrecht irrt man eben nicht? Jedenfalls ist keine Irrtumsvorschrift im steuerrechtlichen Bereich existent. Einige Urteile des BFH und der Finanzgerichte beschäftigen sich jedoch mit diesem Thema. Daher muss es den Irrtum wohl auch in steuerlichen Dingen geben. Gleichwohl bemüht sich lediglich ein für steuerrechtliche Verhältnisse alter Aufsatz von Kurz (StuW 1979 S. 243) um Ansätze zur Systematisierung des Irrtums im Steuerrecht.
Im Folgenden wird daher zunächst eine kurze Übersicht über die bereits ausgereifte zivilrechtliche Irrtumslehre gegeben. Darauffolgend wird dargestellt, welche steuerlichen Rechtsfolgen sich nach den wenigen Urteilen des BFH und der FG an die zivilrechtlichen Irrtumskategorien knüpfen. Schließlich wird eine Systematisierung des Irrtums und seiner Rechtsfolgen im Steuerrecht vorgenommen, wobei ein besonderes Augenmerk der zivilrechtlich unstreitigen Rückwirkung gilt, welcher...