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NWB Nr. 12 vom Seite 859

Zurechnung von Zinserträgen bei Anlage eines zinslosen Gesellschafterdarlehens durch eine GmbH

von Rechtsanwalt Steuerberater Harald Plewka, Düsseldorf

Das Urt. des I. Senats des (NWB EN-Nr. 46/2002) behandelt die zinslose Darlehensgewährung im Konzern. Im Kern geht es um die Frage, wem der Zinsertrag zuzurechnen ist, wenn eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen erhält und das empfangene Kapital im eigenen Namen S. 860und für eigene Rechnung verzinslich anlegt. Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass der Zinsertrag allein der Gesellschaft zuzurechnen ist. Der Vorgang ist dabei, entgegen der Ansicht des beklagten FA, auch nicht allein deshalb als Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO anzusehen, weil die Verlagerung von Erträgen auf die Gesellschaft dem Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs dient.

1. Zum Sachverhalt

Im hier vereinfacht dargestellten Sachverhalt war die Revisionsbeklagte Rechtsnachfolgerin der X-AG, die im erstinstanzlichen Verfahren Klägerin war. Diese war im Streitjahr (1990) neben der Y-AG an der S-GmbH beteiligt, die ihrerseits zunächst mit 51 v. H. und nach Erwerb der restlichen Anteile am alleinige Gesellschafterin der A-GmbH war. Mit Vertrag vom wurde die A-GmbH in Umsetzung eines Beschlusses vom auf die S-G...

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