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Finanzierbarkeit einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Mit Urt. v. - I R 79/00 (NWB EN-Nr. 85/2002) hatte der I. Senat des BFH einmal mehr darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Zusage einer Alters- und/oder Invaliditätsversorgung durch eine Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und daher eine vGA darstellt. Im Ergebnis bestätigt er seine Rechtsprechung, wonach die Zuführungen zu der zu bildenden Pensionsrückstellung dann vGA darstellen, wenn die Versorgungsverpflichtung im Zeitpunkt der Zusage nicht finanzierbar ist (, BFHE 194 S. 191). Im Besprechungsfall konkretisiert er diese Voraussetzung dahingehend, dass eine Versorgungszusage dann nicht finanzierbar ist, wenn die Passivierung des versicherungsmathematischen Barwerts im Zusagezeitpunkt zu einer Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Entgegen der im (BStBl 1999 I S. 512) geäußerten Ansicht der Finanzverwaltung erkennt der Senat dabei in Fällen der teilweisen Finanzierbarkeit die Pensionsverpflichtung teilweise an.
1. Zum Sachverhalt
Klägerin ist eine GmbH. Mit Anstellun...