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„Abfärberegelung” bei gewerblicher neben freiberuflicher Tätigkeit
Mit Urt. v. - IV R 43/00 (NWB EN-Nr. 165/2002) hatte der IV. Senat des BFH die Frage zu entscheiden, ob die Tätigkeit einer Personengesellschaft, die neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, auch dann infolge der „Abfärberegelung„ des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen ist, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist. Bejahendenfalls war die Frage zu beantworten, ob sich in solchen Fällen eine Gewerbesteuerbefreiung auch auf die Tätigkeit erstreckt, die ohne die Anwendung der „Abfärberegelung„ freiberuflich wäre.
1. Zum Sachverhalt
Klägerin ist eine von drei Ärzten in der Rechtsform der GbR betriebene Gemeinschaftspraxis mit angeschlossener Augenklinik. Die Einkünfte der Klägerin wurden zunächst als solche aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) einheitlich und gesondert festgestellt. Im Rahmen einer Außenprüfung teilte das FA den für die Streitjahre einheitlich ermittelten Gewinn auf die beiden Tätigkeitsbereiche Praxis und Klinik auf. In dem Klinikbereich sah es hinsichtlich der Beköstigung und Beherbergung von Patienten eine besondere, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Einnahmequelle...