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Signifikante Änderungen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEuglG)
I. Einleitung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG v. , BGBl 2000 I S. 1790) beschlossen. Es tritt zum in Kraft. Das Steuer-Euroglättungsgesetz ist ein Artikelgesetz und setzt die erforderliche Anpassung der Steuergesetze und Verordnungen an die Euro-Einführung um. Aufgrund des festgelegten Umtauschkurses von 1 EUR zu 1,95583 DM wurde befürchtet, dass durch die Anpassung insbesondere die Signalbeträge wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag u. ä. Freibeträge, eine zwar Euro-induzierte, aber fiskalisch motivierte Veränderung erfahren würden (Ottersbach, FR 1998 S. 1072). Der Gesetzgeber hat mit Blick auf die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro hiervon Abstand genommen und in der Regel bei der Umrechnung nur eine Glättung auf den nächstliegenden Euro, also im Cent-Bereich, vorgenommen. Weitere Abweichungen werden mit der verbesserten Praktikabilität begründet, so dass es hier zu etwas größeren Abweichungen kommen kann, die allerdings nicht stärker ins Gewicht fallen.
Im Bereich des ErbStG war zunächst vorgesehen, die Umrechnung im Ve...