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Drittaufwand und Eigenkapitalersatzrecht
Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und kann die Gesellschaft das Darlehen wegen Vermögenslosigkeit nicht zurückzahlen, kann der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden (, NWB EN-Nr. 294/2001).
I. Sachverhalt
Der Sachverhalt stellt sich verkürzt wie folgt dar:
Der Ehemann M der Klägerin F war im Streitjahr an der M-GmbH wesentlich beteiligt gewesen. Die GmbH hatte in den Vorjahren erhebliche Verluste erlitten, weshalb sie liquidiert wurde. Die Liquidation wurde im Oktober des Streitjahrs abgeschlossen. In der Bilanz der GmbH war unter der Position ”sonstige Verbindlichkeiten” ein Betrag in Höhe von 70 000 DM mit dem Namen der F bzw. ”Darlehen F” ausgewiesen.
Während des Liquidationsverfahrens verpflichtete sich M, die Darlehensverbindlichkeiten sowie weitere Verbindlichkeiten der GmbH (Abschlusskosten in Höhe von 1 000 DM und Steuern in Höhe von 2 000 DM) persönlich zu...