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Liebhaberei bei Wiederverkaufsgarantie?
Der BFH hatte in seinem Urt. v. - IX R 59/96 (NWB EN-Nr. 1626/99) erneut Gelegenheit, zur Frage der Liebhaberei bei Vermietungseinkünften Stellung zu nehmen. Eine steuerlich relevante Vermietung oder Verpachtung liegt nur vor, wenn diese Tätigkeit so angelegt ist, dass auf die Dauer der Vermögensnutzung ein Totalüberschuss der Einnahmen über die WK erwirtschaftet werden kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei Vermietungsobjekten in den ersten Jahren nach Anschaffung durch die Finanzierungskosten und Abschreibungen nur WK-Überschüsse erzielt werden können. Diese Verluste stellen jedoch nur dann negative Einkünfte i. S. des § 2 EStG dar, wenn der Stpfl. anhand einer ex-ante-Prognose glaubhaft machen kann, dass die Erzielung eines Totalüberschusses möglich und beabsichtigt ist. Die Glaubhaftmachung einer Absicht (hier: Einkünfteerzielung) erfolgt durch einen Indizienbeweis, bei dem unter Würdigung aller äußeren Anzeichen und objektiven Umstände (beispielsweise das Verhalten des Stpfl.) auf das Vorliegen subjektiver Tatbestandsmerkmale (Absicht) geschlossen wird. Strittig war, welche Schlüsse aus dem Vorliegen einer Wiederverkaufsgarantie für die ...