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Abzug von Beteiligungskosten
Die Abzugsfähigkeit von (Finanzierungs-)Kosten für Auslandsbeteiligungen ist seit langem ein Dauerbrenner der Rechtsprechung und Beratungspraxis und wird künftig aufgrund der geplanten Unternehmenssteuerreform auch für Inlandsbeteiligungen an Bedeutung gewinnen. Nachdem der (BStBl 1997 II S. 57) zugunsten eines eingeschränkten Abzugsverbots plädiert hatte (Beteiligungsaufwendungen sind abzugsfähig, wenn im betreffenden Jahr keine Schachteldividenden zufließen oder soweit die Aufwendungen den Betrag der vereinnahmten Dividenden übersteigen), hat das StEntlG 1999/2000/2002 ab dem VZ 1999 durch den neu eingefügten § 8b Abs. 7 KStG die nicht abziehbaren BA bei Auslandsbeteiligungen mit 15 v. H. der jeweiligen steuerfreien Dividendeneinnahmen pauschaliert. Im Ergebnis wurde die Steuerfreiheit von DBA-Schachteldividenden von bisher 100 v. H. auf 85 v. H. eingeschränkt. Aufgrund EU-rechtlicher Bedenken (ein Pauschalsatz von 15 v. H. verstößt gegen Art. 4 Abs. 2 der EU-Mutter-/Tochterrichtlinie, die den Mitgliedstaaten lediglich erlaubt, die nicht abziehbaren BA bis zu einem Satz von 5 v. H. zu pauschalieren) ist diese Regelung jedoch bereits wieder - rückwir...