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Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf im Ehegatten-Miteigentum stehenden Grundstück
”Errichtet ein Ehegatte auf dem im Miteigentum der Ehegatten stehenden Grundstück auf seine Kosten ein betrieblich genutztes Gebäude, so ist die ihm zustehende unentgeltliche Nutzungsbefugnis am Gebäudeteil des anderen Ehegatten ”wie ein materielles WG” zu behandeln. Endet die Nutzungsbefugnis durch Entnahme oder Einbringung, so wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Wert der Ausgleichsforderung gegenüber dem Eigentümer und dem Restbuchwert des Nutzungsrechts Gewinn realisiert”.
Der Kläger und Revisionskläger betrieb ein Einzelunternehmen. Die Kosten für die Herstellung eines Gebäudes hatte der Kläger allein getragen, die Ehefrau hatte ihren Gebäudeanteil dem Kläger ohne weitere Absprache unentgeltlich überlassen. Grundstück und Gebäude wurden zu mehr als 50 v. H. betrieblich genutzt. Der Gebäudeanteil des Klägers war in der Bilanz seines Einzelunternehmens ebenso aktiviert, wie das Gebäudenutzungsrecht am Gebäudeanteil der Ehefrau. Nachdem das Einzelunternehmen zum Teilwert unter Aufdeckung der stillen Reserven in eine neu gegründete OHG eingebracht wurde, an der der Kläger, seine Ehefrau und zwei Söhne zu je 25 v. H. beteiligt waren, ...