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Gewerblicher Grundstückshandel durch Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft
Der Große Senat des BFH hatte seinerzeit die Frage, ob Grundstücksverkäufe einer PersGes zu einem gewerblichen Grundstückshandel des Gesellschafters führen können, dahingehend entschieden, daß dem Gesellschafter im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle willensbestimmten eigenen Aktivitäten und somit auch die von der PersGes getätigten Grundstücksgeschäfte zuzurechnen sind. Eine Abschirmwirkung von PersGes hat er damit verneint. Der Große Senat traf insofern jedoch keine rechtsformübergreifende Aussage. Nunmehr hat sich der X. Senat des erstmals mit der höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen einem Stpfl. gewerbliche Einkünfte aus einem gewerblichen Grundstückshandel zugerechnet werden können, wenn er mehrere Grundstücke in einem einzigen rechtsgeschäftlichen Vorgang an eine ihm nahestehende GmbH veräußert, die anschließend die Grundstücke einzeln weiterveräußert.
1. Zum Sachverhalt
Dem Urt. des X. Senats des BFH lag (verkürzt) folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl., der bis 1987 ein Tiefbauunternehmen als Einzelunternehmer betrieb, erwarb 1985 ein bis dahin als landw...