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Wegfall des Sonderausgabenabzugs von Versorgungsleistungen bei Umschichtung des übertragenen Vermögens
Nachdem sich die Praxis im vorigen Jahr mit dem lang angekündigten und endlich am veröffentlichten sog. Rentenerlaß befaßt und auf zahlreiche zurückgestellte Problemfälle - je nach Fall mit oder ohne Übergangsregelung - angewandt hat, glaubte man, endlich Klarheit und Ruhe an der Rentenfront für alle denkbaren Fälle der wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen gefunden zu haben, zumal das S. 3439BMF alle vorliegenden BFH-Urteile, insbesondere die des X. Senats, in seine Ausführungen einbezogen hatte. Die Praxis weiß jetzt zu unterscheiden zwischen Typus 1 und Typus 2 bei unentgeltlicher Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, weiß, daß die Zeitrente tot ist, weiß aber auch, was sie beachten muß, wenn das übertragene Vermögen später einmal umgeschichtet werden soll.
So liest man dann in Tz. 20 des Rentenerlasses, daß bei unentgeltlicher Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe nicht endet, wenn das übernommene Vermögen nachträglich in eine andere existenzsichernde Wirtschaftseinheit umgeschichtet...