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Aufwand zur Ablösung eines dinglichen Rechts
Mit der Frage, ob Aufwendungen zur Freistellung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, setzt sich das auseinander. Im Streitfall hatte eine Grundstückseigentümerin verschiedene Grundstücke an eine KG vermietet, an der zuletzt allein ihr Sohn und ihre Stieftochter beteiligt waren. Als Sicherheit für Darlehen, welche die KG aufgenommen hatte, wurden die vermieteten Grundstücke mit Grundschulden von insgesamt 2 Mio DM belastet. Um die Inanspruchnahme aus den Grundschulden abzuwenden, nahm die Grundstückseigentümerin ein Darlehen auf und löste damit die Verpflichtungen aus den Grundschulden ab. Die dadurch entstandenen Aufwendungen machte sie - erfolglos - als WK geltend.
Der BFH führt aus, daß Anschaffungskosten alle Aufwendungen sind, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen nutzbaren betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Nach st. Rspr. bedeutet Erwerben das Überführen eines Gegenstands von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht.
Wenn einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zusteht und dieses Recht vom E...