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Umfangreiche Verwaltungsanweisungen zur neuen Erbschaftsteuer und Grundstücksbewertung
Das durch das JStG 1997 geänderte, auf den zurückwirkende ErbSt-Recht einschließlich der Bedarfsbewertung der Grundstücke nach §§ 138 ff. BewG steht derzeit im Blickpunkt: Die nach 1995 eingetretenen Erbfälle und Schenkungen sind steuerrechtlich aufzuarbeiten, und es ist zu prüfen, ob das neue Recht zukunftsgerichtete Maßnahmen in Gestalt von vorweggenommenen Erbfolgen oder S. 3351Testamenten bzw. Erbverträgen bzw. deren Änderung erfordert. Im Hinblick auf die drastische Erhöhung der Erbschaftsteuer bei mittleren und höheren Vermögen ist zu prüfen, ob die deutlich höheren Freibeträge genutzt werden sollen. Bedeutsam ist auch die optimale Ausschöpfung der Steuervergünstigungen für das BV und für wesentliche Beteiligungen an KapGes (eingeschlossen die etwaige ”Flucht” in das BV) nach § 13a ErbStG und § 19a ErbStG (Freibetrag von 500 000 DM, Bewertungsabschlag von 40 v. H. und Steuerbegrenzung durch generelle Anwendung der Steuerklasse I auf dieses Vermögen). Weil es sich in vielen Punkten - insbesondere auch bei der Bedarfsbewertung für Immobilien - um steuerliches Neuland handelt, ist es für die Praxis wichtig, die zu erwartende Beurteilung und Auslegung des neuen Rechts durch die Finan...