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Schranken für gewillkürtes Betriebsvermögen
Angesprochen werden zwei Entscheidungen des XI. Senats des BFH:
In einem Urt. v. begann der Einzelunternehmer einer Ehe- und Partnervermittlung 1988 mit dem fremdfinanzierten An- und Verkauf von Wertpapieren, von Aktien- und Dollaroptionsscheinen sowie Abschluß von Devisentermingeschäften (bis 1991 50 Geschäfte). Die Vorgänge buchte er zunächst getrennt von der betrieblichen Buchhaltung in einem amerikanischen Journal und faßte die Ergebnisse (es waren Verluste entstanden) jeweils zum Jahresende mit den Geschäftsvorfällen aus dem ertragbringenden Partnervermittlungsbetrieb zu einheitlichen Jahresabschlüssen zusammen. Der BFH sah in den Wertpapier- und Devisengeschäften keinen eigenständigen Gewerbebetrieb, hielt aber die Aktienan- und -verkäufe für betriebsvermögensfähig (”Wertpapiere sind i. d. R. WG, die ein Kaufmann dem gewillkürten BV widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern”). Das FG muß im Streitfall prüfen, ob die Aktiengeschäfte mit der Aufnahme in die Journalbuchführung bewußt dem gewillkürten BV zugeführt worden sind. In die Nähe von Spielen und Wetten rückt der BFH hingegen die O...